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Praxisrundgang  (Frauenarztpraxis Tamara Penner)

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Informationen für unsere Russisch sprechenden Patienten

Praxisorganisation: 
Terminvereinbarungen, Untersuchungsvorbereitung, Notfälle ...

Terminvereinbarungen:
Bitte vereinbaren Sie für Kontrolluntersuchungen rechtzeitig persönlich oder telefonisch einen Termin. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitten wir um frühzeitige Abmeldung.

Akute Beschwerden
Bei akuten Beschwerden werden Sie selbstverständlich auch ohne Termin behandelt. Wir raten jedoch auch hier zum vorherigen Anruf. Dadurch vermeiden Sie längere Wartezeiten.

Notfälle 
Notfälle sind nicht vorhersehbar. Die Versorgung dieser Patientinnen kann zu Verschiebungen im zeitlichen Ablauf führen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bitte denken Sie an Ihre Chipkarte oder an den Überweisungsschein!

Schwangerschaftstest
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie schwanger sind, bieten wir Ihnen die Durchführung eines Schwangerschaftstests an. Hierfür ist keine Terminvereinbarung nötig.
 

Sprechstunden

 

Neue Zuzahlungsregelungen beim Arztbesuch
Neue Zuzahlungsregelungen bei Arznei- und Verbandsmitteln

Praxisbericht im Spiegel (Mai 2004)

Seitenübersicht

Die Kassengebühr in der frauenärztl. Praxis
Seit dem 01.01.04 gelten die neuen Zuzahlungsregelungen, über die wir Sie an dieser Stelle gerne informieren wollen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl beim Arztbesuch als auch beim Erwerb von Arznei- und Verbandmitteln in der Apotheke eine Zuzahlung erhoben wird. Es gibt Belastungsobergrenzen und eine Befreiung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Wollen Sie wissen, was sie in der Realität erwartet? Dann empfehlen wir Ihnen unsere ausführliche Information:
Die Kassengebühr in der frauenärztlichen Praxis (PDF-File)


Gesundheitsreform: Zuzahlungstabelle
Gesundheitsreform: Zuzahlungstabelle
Die offiziellen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie auf dessen Website zur Gesundheitsreform. Auf den folgenden Seiten haben wir sie nochmals zusammengefasst:

Neue Zuzahlungsregelungen beim Arztbesuch
Höhe der Zuzahlung:

Es fällt eine sog. Praxisgebühr von 10 €  pro Quartal beim Besuch des Arztes oder Zahnarztes an.
Ausnahmen bei Überweisungen:

Bei Überweisung von einem Arzt zu einem anderen Arzt wird dort keine Praxisgebühr mehr erhoben, wenn der zweite Arztbesuch im selben Quartal erfolgt.
Erklärung:

10 € pro Quartal bedeutet: Egal, wie oft man zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung) geht: Man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 €  Praxisgebühr innerhalb eines Quartals.
Für den Zahnarztbesuch wird eine separate Praxisgebühr von 10 €  pro Quartal erhoben
.


Neue Zuzahlungsregelungen bei Arznei- und Verbandsmitteln

Höhe der Zuzahlung:
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 €  und höchstens 10 €  pro Arznei- oder Verbandmittel. In jedem Fall darf die Zuzahlung den Preis des Mittels nicht überschreiten.

Beispiele:

  • Ein Medikament kostet 10 € 10% entsprechen 1 € , die Zuzahlung beträgt aber den Mindestanteil von 5 €

  • Ein Medikament kostet 75 €  Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis, also 7,50 € .

  • Ein Medikament kostet 120 € . 10% entsprechen 12 € , aber die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 € begrenzt.

  

   

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