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Terminvereinbarungen:
Bitte vereinbaren Sie für
Kontrolluntersuchungen rechtzeitig persönlich oder telefonisch einen
Termin. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitten wir um
frühzeitige Abmeldung.
Akute Beschwerden
Bei akuten Beschwerden
werden Sie selbstverständlich auch ohne Termin behandelt. Wir raten
jedoch auch hier zum vorherigen Anruf. Dadurch vermeiden Sie längere
Wartezeiten.
Notfälle
Notfälle sind nicht
vorhersehbar. Die Versorgung dieser Patientinnen kann zu Verschiebungen
im zeitlichen Ablauf führen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte denken Sie an Ihre
Chipkarte oder an den Überweisungsschein!
Schwangerschaftstest
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie schwanger sind, bieten wir Ihnen die
Durchführung eines Schwangerschaftstests an. Hierfür ist keine
Terminvereinbarung nötig.
Sprechstunden
Neue Zuzahlungsregelungen beim Arztbesuch
Neue
Zuzahlungsregelungen bei Arznei- und Verbandsmitteln
Praxisbericht
im Spiegel (Mai 2004)
Seitenübersicht
Die
Kassengebühr in der frauenärztl. Praxis
Seit dem 01.01.04 gelten die
neuen Zuzahlungsregelungen, über die wir Sie an dieser Stelle gerne
informieren wollen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl beim Arztbesuch als auch
beim Erwerb von Arznei- und Verbandmitteln in der Apotheke eine
Zuzahlung erhoben wird. Es gibt Belastungsobergrenzen und eine Befreiung
für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wollen
Sie wissen, was sie in der Realität erwartet? Dann empfehlen wir Ihnen
unsere ausführliche Information:
Die
Kassengebühr in der frauenärztlichen Praxis (PDF-File)
Gesundheitsreform: Zuzahlungstabelle
Gesundheitsreform: Zuzahlungstabelle
Die offiziellen Informationen des
Bundesgesundheitsministeriums finden Sie auf dessen Website zur Gesundheitsreform.
Auf den folgenden Seiten haben wir sie nochmals zusammengefasst:
Neue
Zuzahlungsregelungen beim Arztbesuch
Höhe der Zuzahlung:
Es fällt eine sog. Praxisgebühr von 10 €
pro Quartal beim Besuch des Arztes oder Zahnarztes an.
Ausnahmen bei Überweisungen:
Bei Überweisung von einem Arzt zu einem
anderen Arzt wird dort keine Praxisgebühr mehr erhoben, wenn der zweite
Arztbesuch im selben Quartal erfolgt.
Erklärung:
10 € pro Quartal bedeutet: Egal, wie oft
man zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung)
geht: Man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 € Praxisgebühr
innerhalb eines Quartals.
Für den Zahnarztbesuch wird eine separate Praxisgebühr von 10 €
pro Quartal erhoben.
Neue Zuzahlungsregelungen bei Arznei- und Verbandsmitteln
Höhe
der Zuzahlung:
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises,
jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Arznei-
oder Verbandmittel. In jedem Fall darf die Zuzahlung den Preis des
Mittels nicht überschreiten.
Beispiele:
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Ein
Medikament kostet 10 € 10% entsprechen 1 € , die Zuzahlung beträgt
aber den Mindestanteil von 5 €
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Ein
Medikament kostet 75 € Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis,
also 7,50 € .
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Ein
Medikament kostet 120 € . 10% entsprechen 12 € , aber die
Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 € begrenzt.
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